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Bildschirmarbeit

Arbeiten mit dem Computer: Das gehört heutzutage dazu. Beinahe in jeder Branche sind flimmernde Bildschirme am Arbeitsplatz zu finden. Die Menschen davor schauen Stunde um Stunde in die Röhre. Die Gesundheit bleibt dabei oft auf der Strecke. Damit durch das stundenlange Sitzen vor den Arbeitsgeräten keine Nachteile für Ihre Gesundheit entstehen, haben wir für Sie in der Infobox einige wichtige Tipps zusammengestellt.

Bildschirmarbeitsverordnung bei LaptopsWerden Laptops (tragbare Datenverarbeitungsgeräte) regelmäßig auch am Arbeitsplatz eingesetzt, gelten die selben Bestimmungen wie für alle anderen Bildschirmgeräte. Werden Laptops nicht regelmäßig am Arbeitsplatz eingesetzt, sind nur die Bestimmungen über die Software-Ergonomie (§ 68 Abs 2 ASchG) nicht anzuwenden.

Bildschirmarbeitsverordnung und Telearbeit

Stellt der Arbeitgeber den ArbeitnehmerInnen zur Erbringung von Arbeitsleistungen außerhalb der Arbeitsstätte (z.B. bei Telearbeit) Bildschirmgeräte, Laptops, Eingabe- oder Datenerfassungsgeräte sowie Zusatzgeräte zur Verfügung, müssen sie dem Stand der Technik und den ergonomischen Anforderungen entsprechen.

Nach § 1 Bildschirmarbeitsverordnung sind die §§ 2 bis 15 anzuwenden. Also insbesondere auch die Bestimmungen der besonderen Evaluierungspflicht, der Pausen bzw. des Tätigkeitswechsels, die Augenuntersuchungen sowie die Bereitstellung der Bildschirmarbeitsbrille.

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers endet dort, wo in die Privatsphäre der ArbeitnehmerInnen eingegriffen würde oder bauliche Maßnahmen in der Privatwohnung ausgelöst würden - wie im Bezug auf Belichtung, Beleuchtung oder Klimaverhältnisse.

Evaluierung von Bildschirmarbeitsplätzen

Evaluierung bedeutet, dass alle Gefahren und ergonomischen Mängel ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Über die „normale“ Evaluierungspflicht hinaus muss an Bildschirmarbeitsplätzen auch die mögliche Beeinträchtigung des Sehvermögens sowie die physischen und psychischen Belastungen evaluiert werden.

Anlässlich der Evaluierung ist abzuklären und festzuhalten, ob Bildschirmarbeit im zeitlichen Ausmaß von durchschnittlich ununterbrochen mehr als zwei Stunden der Tagesarbeitszeit oder von durchschnittlich mehr als drei Stunden der Tagesarbeitszeit verrichtet wird.

Probleme bei Bildschirmarbeit

Die möglichen Folgen von falschen Brillen oder fehlenden Sehhilfen sind nicht nur Augenbeschwerden, Kopfschmerzen oder rasch ermüdende Augen, sondern auch die Wirbelsäule wird übermäßig strapaziert. Haltungsschäden entstehen, weil man entweder zu nah oder zu weit vor dem Bildschirm sitzt und keine ergonomisch günstige Arbeitshaltung einnimmt. Der Blick durch Gleitsichtgläser begünstigt Zwangshaltungen. Der Nahsichtbereich befindet sich bei diesen Brillen im unteren Brillenrand. Wenn der Kopf häufig in den Nacken genommen wird, kann dies Nacken- und Rückenschmerzen verursachen. Zudem ist die Nahsicht meist auf 30 bis 40 cm eingestellt. Der empfohlene Abstand zum Monitor ist aber größer.