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Flugmedizin

Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 iVm

Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen aller Klassen nach den
österreichischen Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 iVm Richtlinien für europäische Lizenzen


Nur Fliegerärzte sind berechtigt, die für den Erwerb und Erhalt der Lizenzen von Piloten und Flugsicherungspersonal erforderliche medizinische Begutachtung durchzuführen und die medizinische Fliegertauglichkeit (Flugtauglichkeitszeugnis/Medical) für die Zulassungsbehörde zu bestätigen.

Jeder Pilot in Österreich (Ausnahmen betreffen die meisten Fallschirmspringer und Hänge- und Paragleiter) benötigt zum Nachweis seiner Tauglichkeit ein gültiges
Medical. Dieses ist ein vom Schein getrenntes Dokument und bei der Ausübung der fliegerischen Tätigkeit mitzuführen.

Klasse 2 (nötig für PPL)

Umfassende Augenuntersuchung:

bei der Erstuntersuchung: Diese muss die in JAR-FCL 3.335 (b) angeführten Inhalte aufweisen und kann, wenn er die dortgenannten Untersuchungen (zB Gesichtsfeld, brechende Medien, Funduskopie) durchführen kann, vom AME durchgeführt werden. Möglich ist auch eine Untersuchung durch einen Facharzt mit Kenntnissen in Flugmedizin.
Verlängerungsuntersuchungen durch den AME bei jeder Untersuchung. Bei
notwendigen Sehhilfen schreibt Anhang 12 bei jeder Untersuchung das Vorliegen
einer „aktuelle Brillenverordnung“ vor.

Klassen und Gültigkeit

Es gibt 2 Tauglichkeitsklassen:
Klasse 1 für alle Berufspiloten
Klasse 2 für alle Privatpiloten (auch Ultraleicht etc)

Gültigkeitsdauer:
Klasse 1
bis zum 60. Jahr 12 Monate,
danach 6 Monate
Klasse 2
bis zum 40. Jahr 60 Monate,
bis zum 60. Jahr 24 Monate,
danach 12 Monate

Nachuntersuchungen

Nachuntersuchungen können wie bisher bis 45 Tage vor Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt werden, ohne daß die nächste Gültigkeitsdauer verringert wird.

Die Lizenz wird für mehrere Jahre ausgestellt. Erst durch ein aktuelles Fliegerärztliches Zeugnis - das mitgeführt werden muss - wird die Lizenz gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit des fliegerärztlichen Zeugnisses kann die Lizenz durch ein neues Zeugnis wieder gültig gemacht werden.

Die nach JAR vorgeschriebenen Flugstunden/Checkflüge etc. sind ebenso durchzuführen und durch den Fluglehrer zu dokumentieren, um die Lizenz gültig zu halten. Siehe hierzu: Aktuelle Lizenzbestimmungen für Privatflugzeugführer unter Pilot-Infos.

Erst nach Ablauf der Lizenz wird von der Behörde ein neue Lizenz ausgestellt. Ebenso wie das Zeugnis muss nun u. a. ein amtlicher Lichtbild ausweis mitgeführt werden.



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